Aktuelles im Februar 2021 Vorheriger Beitrag 7.Eindämmungsverordnung Nächster Beitrag UMKS sagt: DANKE!!!

Aktuelles im Februar 2021

Liebe Musikfreunde,
Liebe Eltern,

seit dem 08.02.2021 findet wieder eingeschränkter Präsenzunterricht an unserer Musikschule statt. Absprache zum Unterricht erfolgt über die jeweilige Lehrkraft.

Ich möchte Ihnen unser aktuelles Tanzvideo „One Billion Rising“ auf unserem YouTube-Kanal empfehlen: One Billion Rising Angermünde 2021

Alljährlich findet diese Veranstaltung am 14. Februar als Aktionstag und weltweiter Flashmob zu dem wichtigen Thema „Gegen Gewalt an Frauen und Kindern“ statt.
Anstelle eines großen Events auf dem Marktplatz in Angermünde wurde dieses Mal unter der Leitung von unserer Tanzpädagogin Christina Gressmann ein aussagekräftiges Video erstellt, an dem sich viele Tanzschüler und ihren Familien beteiligten. In den schweren Zeiten der Corona-Pandemie nehmen leider die sozialen Probleme und damit die Belastungen insbesondere für Frauen und Kinder stark zu. Eine wichtige Anlaufstelle für Betroffene in der Region ist das Frauenhaus in Schwedt.

Deshalb möchten wir Sie dazu aufrufen, sich an Spenden für diese wichtige Einrichtung zu beteiligen:
Hier die Kontoverbindung:
Frauenhaus Schwedt
Stadtsparkasse Schwedt
DE07 1705 2302 0031 0109 89

Für Ihre Unterstützung dankt im Namen der Akteure
Ihre Dorothea Janowski

 

Hier finden Sie die aktuellen Bestimmungen:

Sechste Eindämmungsverordnung

Heute tritt die Sechste SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg in Kraft. Sie gilt bis zum 7. März 2021. Für den Kulturbereich und die Musik- und Kunstschulen ergeben sich keine unmittelbaren Änderungen gegenüber der bisher gültigen fünften Verordnung. Verpflichtend sind jetzt auch hier medizinische Masken zu tragen (z. B. OP-Masken und FFP2-Masken). Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Punkte:

• An Musik- und Kunstschulen sind Präsenzangebote mit jeweils bis zu fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig. Diese Regelung ist weiterhin gültig trotz der neuen Kontaktbeschränkung (der § 20 stellt eine spezialgesetzliche Regelung zu § 4 Abs. 3 dar und § 20 Abs. 1 gilt ausschließlich in seinem räumlichen Anwendungsbereich).
• Die Personengrenze gilt nicht für die Durchführung und Vorbereitung von Prüfungen sowie die Abnahme von Prüfungsleistungen.
• Der Gesangsunterricht und das Spielen von Blasinstrumenten sind untersagt.
• In den Innenbereichen der in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen haben alle Personen eine medizinische Maske zu tragen. Die Tragepflicht gilt nicht, wenn die Eigenart der Bildungs- oder Aus-, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme dies nicht zulässt.
• Sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt kumulativ mehr als 200 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern vorliegen, können dort weiter reichende Einschränkungen verordnet werden. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit veröffentlicht laufend die Fallzahlen für alle Landkreise und kreisfreien Städte. Infolge der hohen Inzidenz-Werte im Land Brandenburg sind derzeit daher auch manche Musik- und Kunstschulen auf Anweisung von Landkreisen und kreisfreien Städten für den Präsenzunterricht geschlossen. Distanzangebote können fortgesetzt werden.